Energieausweis
Bis 2009 gelten folgende Übergangsregelungen und Wahlmöglichkeiten:
Für alle Wohngebäude, welche bis Ende 1965 fertiggestellt wurden, muss ein Energiepass ab dem 01.07.08 zugänglich gemacht werden. Für Wohngebäude, welche ab 1966 fertiggestellt wurden, muss der Ausweis ab dem 01.01.09 vorliegen. Nichtwohngebäude benötigen den Ausweis ab dem 01.07.09
Bis zum 30.09.08 besteht noch Wahlfreiheit für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten zwischen dem bedarfsorientiertem und dem verbrauchsorientiertem Ausweis. Anschließend ist für diese Gebäude der bedarfsorientierte Ausweis vorgeschrieben, soweit der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung nicht erreicht sind.
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Die Kosten für einen Energieausweis sind je nach Ausweistyp und Gebäudegröße unterschiedlich und werden nach den individuellen Anforderungen kalkuliert.
Lassen Sie sich beraten.
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Architekt - Energieberater - Dipl. Ing. M. Grampp - Burgstraße 34 - 44651 Herne - Tel.: 02325/583773 - E-Mail: architekt@grampp.info